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Gewässerschadenhaftpflicht


Wenn Sie Besitzer eines Heizöltanks oder einer anderen Anlage mit wassergefährdenden Stoffen sind, können Sie für Schäden, die durch Ihre Anlagen an Gewässern entstehen, in Haftung genommen werden. In solchen Fällen schützt Sie eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung wirksam vor den Ansprüchen Dritter.

Ihr Kontakt

Andreas Schäfferer

unabhängiger Finanzberater
Tel: 0871/14239300
Mobil: 0170/9032291
andreas.schaefferer@fvb.de

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